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EuGH Urteil zur Zeiterfassung

Veröffentlicht

‚Arbeit hat Grenzen‘…

durfte ich in der Süddeutschen Zeitung vom 15.5. lesen. Und weiter:

‚Der Europäische Gerichtshof schützt Arbeitnehmer vor ihren Arbeitgebern – und vor sich selbst.‘

Das trifft es ziemlich genau. Wie viele Dinge hat auch eine Zeiterfassung zwei Seiten. Moderne Gleitzeitsysteme erlauben dem Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle, die, richtig genutzt für Transparenz und Zufriedenheit bei den Mitarbeitern und für den Arbeitgeber sind sie belastbare Grundlage der Personalplanung sowie Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz.

Auch in Zeiten der flexiblen Einteilung der Arbeitszeit und der Wahl des Arbeitsortes (Homeoffice!) bleibt letztlich die Zeit das einzige physikalische Maß für die Arbeit. Alles Andere ist Kaffeesatzlesen…

Vertrauensarbeitszeit klingt zwar schön, aber es verhält sich damit wie mit der ‚gefühlten‘ Temperatur, die allzu oft relativ wenig mit der real Gemessenen zu tun hat.

Eine Zeiterfassung ist für den Mitarbeiter keine komplizierte Sache, es gibt viel Möglichkeiten der Buchung, am Handy, am Terminal, über ein Web-Interface. Alles ist kombinierbar, und jede Buchung ist in Sekunden erledigt. Ein Leserbrief: ‚meine Güte, 2x Piepsen am Tag. Ende Gelände.‘

Und das letzte Argument der Gegner: viel zu teuer, gerade für kleine Betriebe. Dabei ist eine Zeiterfassung für 20 Mitarbeiter bereits ab 500,–€ zu haben. Das überfordert keinen Betrieb, und vor allem: die Transparenz und Rechtssicherheit sollte es Wert sein.

Im übrigen bleiben ja die bisherigen Regelungen zur Arbeitszeit bestehen: 8 Std, max. 10 Std pro Tag. Mindestens 11 Std. Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Mindestens 30 Minuten Pause nach 6 Std. Arbeit.

ZE.expert hilft bei der Einhaltung der Vorschriften und kann im Streitfall als Nachweis dienen.

www.zeexpert.de